Ahnenforschung - Abfrage von Personendaten nach Einführung der Standesämter
Von "Open Government Data (OGD)-Ideensammlung"
Zum Projekt
Die AhnenforscherInnen sind nicht nur in Österreich sondern auch global gesehen eine extrem schnell wachsende Community.
Dabei stehen immer die digitalen Zugriffsmöglichkeiten auf historische Personendaten im Vordergrund.
Die in Österreich für den Zugriff auf Personendaten relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im Personenstandsgesetz 2013 geregelt.
Im § 52. Absatz 5 steht:
(5) Einschränkungen des Rechts auf Einsicht, die sich aus Abs. 1 ergeben, gelten nach Ablauf der folgenden Fristen als aufgehoben:
- 100 Jahre seit der Eintragung der Geburt oder
- 75 Jahre seit Eintragung der Eheschließung oder Eintragung der Begründung der eingetragenen Partnerschaft, sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft, oder
- 30 Jahre seit Eintragung des Todes.
Nach der Einführung der Standesämter in Österreich per 1. Jänner 1939 sind nicht mehr kirchlichen Matriken sondern die Standesämter zuständig für die Führung der Personen-Verzeichnisse.
Jetzt sind die kirchlichen Matriken vor 1939 großteils digital verfügbar, für die Daten der Standesämter, die nach dem 1. Jänner 1939 erfasst wurden gibt es noch keinen (bzw. nur sehr eingeschränkten) digitalen Zugriff.
Derzeit können diese Daten nur kostenpflichtig über die Ausstellung einer Urkunde abgefragt werden (digital auch nur dann, wenn die konkreten Daten wie z.B. das Heiratsdatum bekannt ist, sonst nur analog per Post).
Aus meiner Sicht sollten aber diese Daten (die außerhalb der jeweiligen Sperrfristen liegen) digital für jedermann (auch für die Weiterbearbeitung) kostenfrei verfügbar sein. Schnittstellen dafür sollten im ZPR existieren. Dieses wurde aber erst 2013 eingeführt, d.h. Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten davor (zwischen 1939 und 2013) müssten wahrscheinlich noch implementiert werden.
