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Ahnenforschung - Abfrage von Personendaten nach Einführung der Standesämter

Von "Open Government Data (OGD)-Ideensammlung"

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Die AhnenforscherInnen sind nicht nur in Österreich sondern auch global gesehen eine extrem schnell wachsende Community.

Dabei stehen immer die digitalen Zugriffsmöglichkeiten auf historische Personendaten im Vordergrund.

Die in Österreich für den Zugriff auf Personendaten relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im Personenstandsgesetz 2013 geregelt.

Im § 52. Absatz 5 steht:

(5) Einschränkungen des Rechts auf Einsicht, die sich aus Abs. 1 ergeben, gelten nach Ablauf der folgenden Fristen als aufgehoben:

  1. 100 Jahre seit der Eintragung der Geburt oder
  2. 75 Jahre seit Eintragung der Eheschließung oder Eintragung der Begründung der eingetragenen Partnerschaft, sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft, oder
  3. 30 Jahre seit Eintragung des Todes.

Nach der Einführung der Standesämter in Österreich per 1. Jänner 1939 sind nicht mehr kirchlichen Matriken sondern die Standesämter zuständig für die Führung der Personen-Verzeichnisse.

Jetzt sind die kirchlichen Matriken vor 1939 großteils digital verfügbar, für die Daten der Standesämter, die nach dem 1. Jänner 1939 erfasst wurden gibt es noch keinen (bzw. nur sehr eingeschränkten) digitalen Zugriff.

Derzeit können diese Daten nur kostenpflichtig über die Ausstellung einer Urkunde abgefragt werden (digital auch nur dann, wenn die konkreten Daten wie z.B. das Heiratsdatum bekannt ist, sonst nur analog per Post).

Aus meiner Sicht sollten aber diese Daten (die außerhalb der jeweiligen Sperrfristen liegen) digital für jedermann (auch für die Weiterbearbeitung) kostenfrei verfügbar sein. Schnittstellen dafür sollten im ZPR existieren. Dieses wurde aber erst 2013 eingeführt, d.h. Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten davor (zwischen 1939 und 2013) müssten wahrscheinlich noch implementiert werden.

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Letztes Update: 28. März 2025

Kommentare(6)

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Äußerst begrüßenswert :o) Das würde z.B. die Erforschung der Familiengeschichte sehr erleichtern.
  • 1 gefällt mir
Endlich könnte ich als privater Familienforscher auch abseits der Kirchenbücher meine Datenbank ergänzen. Sehr erfreuliches Vorhaben.
  • 1 gefällt mir
Profil von None None
Gepostet von:None None
vor 1 Jahr
Auch ich bin dafür, diese Daten dem Steuerzahler, der alles finanziert hat, zugänglich zu machen. Es wundert mich aber nicht, dass es hier Probleme gibt. Die allmächtige Politik verwehrt dem finanzierenden Steuerzahler auch den Zugriff auf die Informationen betreffend Förderungen, die von Bund, Land, Gemeinden und Bürgermeistern auf undurchsichtige Art und Weise oft mehrfach gewährt werden. Offenbar wollen Verteiler wie Nehmer nicht, dass sie dem Finanzier namentlich bekannt gemacht werden.
  • 2 gefällt mir
Als privater Familienforscher unterstütze ich diese Initiative sehr und würde mich freuen, wenn es zu einer Umsetzung käme. Dies ist eine ausgezeichnete Idee, von der viele profitieren würden (vor allem, weil die Zahl der Forscher immer mehr zunimmt).
  • 4 gefällt mir
Das Digitalisieren der kirchlichen Matriken war eine hervorragende Idee und sicher ein mühsames Unterfangen. Es profitierten aber sehr viele, auch private, Ahnen- und Familienforscher davon. Ich würde es sehr begrüßen wenn die Daten der Standesämter (entsprechend den kirchlinen Matriken), unter Einhaltung der aktuell gesetzten Sperrfristen, frei zugänglich wären.
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Bin ich absolut dafür hab mich schon oft darüber geärgert, vor allem dass Matricula nicht automatisch nach Jahresbeginn das nächste Jahr freischaltet.
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