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Leerstanderhebung Wien

Von "Open Government Data (OGD)-Ideensammlung"

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Es gibt meines Wissens keine zuverlässigen Daten über den Leerstand in Wien. Die wichtigste Voraussetzung für kommunale Wohnpolitik - die Information über den tatsächlichen Wohnungsbedarf - fehlt also. Deshalb schlage ich vor, in einem ersten Schritt, das Melderegister in anonymisierter Form mit dem Adressregister abzugleichen wodurch Adressen ohne Hauptwohnsitz herausgefiltert werden könnten. Hierdurch können bereits Erkenntnisse gewonnen werden. Im zweiten Schritt müssten Hausverwaltungen, Hauseigentümer in die Pflicht genommen werden 1. Leerstand zu melden falls vorhanden und 2. in jedem Fall die anonymen Adressdaten der MieterInnen an die Stadt Wien zu übermitteln. Dadurch wäre eine engmaschigere Analyse des Wohnungsmarktes möglich.

Sind diese Mittel technisch, datenrechtlich möglich?

Wenn nein, bitte ich um Aufklärung.

Wenn ja, gibt es bereits einen Zeitplan diesbezüglich?

Vielen Dank im Voraus.

Valentin Königshofer

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Letztes Update: 11. April 2025

Kommentare(3)

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Guten Tag, danke für Ihre Idee, Daten zu Leerstand in Wien zu sammeln und zur Verfügung zu stellen. In Wien gibt es keine Leerstandsmeldepflicht. Dennoch gab es bereits von verschiedenen Stellen Versuche, Leerstand zu berechnen, zu erheben oder auch in Karten zu verorten (wie zB. den Leerstandsmelder der IG Architektur, die Plattform „Freie Lokale“ der Wirtschaftskammer Wien oder auch eine Berechnung des Wohnungsleerstandes durch die Stadt Wien). Jede Erhebung basiert jedoch auf Freiwilligkeit (zB. von Eigentümer*innen, ihren Leerstand zu melden) bzw. subjektiven Einschätzungen (zB. bei Erhebung mittels Lokalaugenschein), jede Berechnung ist nur eine Annäherung an tatsächliche Leerstandszahlen durch Rechenmodelle (zum Beispiel auf Basis des Wiener Bevölkerungsregisters (WBR)). Weiters ändert sich die Anzahl und Lage von Leerstand ständig, bedürften daher einer ständigen Aktualisierung. Flächendeckende und qualitativ hochwertige Daten in diesem Kontext zu erheben ist für eine Großstadt wie Wien mit den aktuellen Ressourcen unter den aktuellen Rahmenbedingungen daher nicht durchführbar.
    Profil von S B
    Gepostet von:S B
    vor 1 Jahr
    Ich sehe bei einem "Leerstandsmelder" – in welcher Form auch immer – große Probleme hinsichtlich eines möglichen Denunziantentums. Nicht hinter jedem Leerstand steckt ein skrupelloser Spekulant. Oft sind es einfach nur Erben, die entweder keine finanziellen Mittel oder keinen Plan haben, wie es mit der (desolaten) Immobilie weitergehen soll. Ein Verkauf muss zudem erst einmal gut überlegt werden. Stattdessen sollten attraktive Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Altbestand (anstelle von Neubauten!) geschaffen werden. Die Stadt könnte hierbei sogar als temporärer Pächter einspringen und die Sanierung beauftragen. Das Ganze sollte für den Mieter mit einer Verpflichtung zur zeitlich begrenzten Vermietung verbunden sein. Nach Ablauf der (Amortisations-)Frist hätte der Besitzer die Wahl: Entweder er verkauft das Objekt endgültig an die Stadt oder übernimmt selbst die Verwaltung und Vermietung – mit preisregulierten Mieten, die sowohl Rücklagen für das Haus ermöglichen als auch dem Besitzer einen gewissen Gewinn sichern. Schließlich handelt es sich um sein Familienerbe.
      Profil von None None
      Gepostet von:None None
      vor 1 Jahr
      Eine Leerstandserhebung ist nmM unter Berücksichtigung des Datenschutzes dann möglich, wenn es sich um begünstigten oder geförderten Wohnraum handelt. Bei Wohnungseigentum ist dies nicht möglich, weil die Besitzer das Objekt erworben haben und damit auch das uneingeschränkte Verfügungsrecht besitzen. Weiters sehe ich bei der ganzen Problematik zweierlei Maß weil in Österreich mit den vorhandenen Möglichkeiten (Grundbuch) nicht feststellbar ist, ob eine Immobilie einem sanktionierten Russen oder einem seiner Vasallen (Verwandte oder Schein/Schachtelfirmen) gehört. Das ist sehr bedenklich, wenn man die vom Käufer auszufüllenden Formulare erforscht, die beim Erwerb einer Wohnung eidesstattlich auszufüllen sind. Da wollen die Behörden von Inländern sogar wissen, ob die Eltern Verdauungsprobleme hatten. Bei russischen Oligarchen oder irgendwelchen windigen Firmenkonstrukten aus dubiosen Steueroasen scheint das egal zu sein.
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      Gepostet von

      Profil von V KV K am 22. Februar 2025

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      Themen

      Wohnen

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