Wiener Garagengesetz klimagerecht adaptieren
Von "18er Klimateam"
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Viele Neubauten bzw. Sanierungen (inkl. Dachgeschoßausbauten) sind mit dem Errichten von Gargenplätzen verbunden. Das verursacht einen großen technischen Aufwand und hat hohe Kosten beim Bauträger zur Folge. Insbesondere der Ressourcenverbrauch (u.a. graues CO2) steigert sich bei Gebäudesanierungen und Neuerrichtungen dadurch enorm.
Nicht wenige dieser Garagenplätze stehen in Währing leer. Dafür gibt es mehrere Gründe. Einerseits haben immer weniger Haushalte auch einen Bedarf nach einem PKW, die Zahl der PKW pro Bewohner:in geht zurück. Andererseits ist seit Einführung des Parkpickerls in Währing der Parkplatzdruck auf die öffentlichen Parkplätze deutlich geringer. Die Anwohner:innen sind nicht mehr auf Garagenplätze angewiesen, sondern parken lieber, da günstiger, im öffentlichen Raum.
Dennoch werden zahlreiche Tiefgaragenplätze neu errichtet. Dies liegt nicht an den Bauträgern. Grund dafür ist das Wiener Garagengesetz § 48 bis § 56, wo es um die "Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen" und den damit verbundenen Kosten "Ausgleichsabgabe", wenn diese Verpflichtung nicht erfüllt wird, geht. Was hier über mehrere Paragrafen komplex formuliert ist kann man kurz (bis auf wenige Ausnahmen) so zusammenfassen: Wird Wohnraum neu geschaffen (Neubau oder Ausbau) muss pro 100 m² neu geschaffenem Wohnraum ein Parkplatz errichtet werden. Wird der Parkplatz nicht errichtet, muss der Bauträger € 12.000 an die Gemeinde Wien als Ausgleich zahlen. Das machen Bauträger sehr ungern, stattdessen errichten sie eine Tiefgarage. Da die Baukosten für eine Tiefgarage sich nicht so wahnsinnig verändern, ob diese nun für 40 oder 50 Stellplätze errichtet wird, errichten die Bauträger i.d.R. pro Wohnung (nicht pro 100 m²) einen Garagenplatz, damit sie diesen ggf. zusammen mit der Wohnung verkaufen oder vermieten können. Nicht selten werden sogar mehr Garagenplätze als Wohnungen errichtet.
Der Sinn dieser Bestimmungen im Garagengesetz war der, dass der ruhende Verkehr aus dem öffentlichen Raum genommen wird. Dies wird derzeit nur mangelhaft und ineffizient erfüllt. Eine Überarbeitung erscheint notwendig, auch im Sinne der Klimawirksamkeit und des Klimafahrplans. Folgende Punkte wären überlegenswert:
- Der von der Ausgleichsabgabe befreiende Stellplatz könnte beschränkt sein auf klimaneutrale Mobilität, also nur dann gelten, wenn die Garage für mit fossilen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge gar nicht zugelassen ist.
- Wenn sich der Eigentümer/die Eigentümergemeinschaft verpflichtet alle (oder teilweise) in der Garage errichteten Stellplätze für gemeinschaftlich genutztes Car-Sharing (ggf. auch öffentlich nutzbares) dauerhaft zu nutzen (z.B. via Hausverwaltung, Vertragsbestandteil beim Wohnungskauf/miete), dann könnte die Stellplatzverpflichtung deutlich reduziert werden (z.B. 1 Stellplatz pro 500 m² Wohnnutzfläche).
- Die Stellplatzverpflichtung könnte entfallen, wenn sich die Eigentümer verpflichten, dass Haushalte keine PKWs auf diesen Adressen anmelden bzw. auch nicht an solche Personen vermieten.
- Das Garagengesetz könnte auch die Eigentümer der Garagenplätze dazu verpflichten, diese zu Nutzen. D.h. dass nachgewiesen werden muss, dass ein Garagenplatz entweder für einen PKW oder als Rad/Lastenradstellplatz genutzt wird und ggf. vermietet ist. Die Verpflichtung könnte auch beinhalten, dass der Mietpreis gesenkt werden muss, wenn sich kein/e Mieter:in findet. Auch eine Abgabe für leerstehende Garagenplätze wäre möglich.
- Zuviel errichtete Stellplätze sollten genauso sanktioniert werden. D.h. für jeden zu viel errichteten Stellplatz soll ebenfalls eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden müssen.
- Die Zahl der zu errichtenden Stellplätze könnte an die Klimaziele des Klimafahrplans gekoppelt sein. Wobei von einer Lebensdauer von z.B. 50 Jahren für das Gebäude ausgegangen werden könnte und die Zahl der zu errichteten Stellplätze daran orientiert wie viele in dieser Lebensdauer im Schnitt gebraucht werden (also in z.B. 25 Jahren). Der Klimafahrplan strebt eine Reduktion der PKW pro Person/Haushalt an, und da könnte man sich an der Zukunft orientieren.
Mit einer solchen Änderung würden nicht sinnlos viele ungenutzte Tiefgaragenplätze errichtet werden (Ersparnis von CO2). Durch die Nutzung ausschließlich für klimaneutrale Mobilität würde eine zusätzliche Klimawirksamkeit erreicht werden. Durch Teilen statt kaufen wird ebenfalls erheblich an Ressourcen und damit CO2 gespart. Nicht zuletzt werden dadurch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb von Wohnungen geringer, d.h. Mieter und Eigentümer profitieren davon auch finanziell.
